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Bauabrechnung normgerecht erstellen

Ganz gleich, um welches Bauprojekt es sich handelt – privat, öffentlich oder für einen Investor –, eine Bauabrechnung darf nicht fehlen. Sie umfasst die getätigten Leistungen und beruft sich dabei auf Massenberechnungen, Aufmaße und weitere Unterlagen. Erfahren Sie, worauf Sie beim Erstellen achten sollten und wie Ihnen die Aufgaben künftig mit unserer Software ganz leicht von der Hand gehen!

Was umfasst eine Bauabrechnung und wer kann sie erstellen?

Findet eine Vergabe von Bauleistungen statt, geht damit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stets eine Bauabrechnung einher. Grundlage dafür sind in der Regel Aufmaß der tatsächlich erbrachten Bauleistungen. All das wird in der Endbauabrechnung erfasst und vom ausführenden Unternehmen aufgeschlüsselt.

Eine Bauabrechnung muss immer normgerecht nach der VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – geregelt sein. Es kommt vor allem darauf an, dass die zu erbringenden oder bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers prüfbar sind. Umfang und Art der Dienstleistungen sind durch Zeichnungen, Massenberechnungen, Kaufbelege und dergleichen darzulegen.

Arten der Bauabrechnungen

Für die Bauabrechnung stehen vier mögliche Vertragstypen zur Auswahl:

  • Einheitspreisvertrag
    Die Vergütungsgrundlage besteht hierbei beim Preis pro Leistungseinheit. Die Berechnung ergibt sich durch das Aufmaß und die Istmenge. Dafür erstellen ausführende Unternehmen meist ein Leistungsverzeichnis. Der Einheitspreisvertrag ist die Regel und wird häufig genutzt. Das Risiko für beide Parteien bleibt gering.

  • Pauschalvertrag
    Beim Pauschalvertrag wird im Vorfeld ein Preis für das Gesamtprojekt, oftmals ohne Aufmaß, festgelegt. Da jedoch immer wieder Unvorhergesehenes auftreten kann – wie zum Beispiel Materialknappheiten –, kommt die Art eher selten zum Einsatz. Das Risiko ist hierbei sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer relativ groß.

  • Stundenlohnvertrag
    Hier zahlt der Auftraggeber einen vorher festgelegten Preis pro Lohnstunde. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Stundenerfassung. Für ein komplettes Projekt ist der Stundenlohnvertrag eher wenig relevant. Jedoch können Teilleistungen auf die Art in der Bauabrechnung berücksichtigt werden. Aufgrund der geringen Kalkulierbarkeit stellt der Vertragstyp für Auftraggeber ein höheres Risiko dar.

  • Selbstkostenerstattungsvertrag
    Beim Selbstkostenerstattungsvertrag liegen der Bauabrechnung die tatsächlichen Kosten zugrunde. Der Auftragnehmer ermittelt diese durch Kostennachweise und das Aufmaß. Auch diese Variante ist eher die Ausnahme.

Anforderungen an das Aufmaß

Das Aufmaß bildet die Grundlage für die Bauabrechnung. Damit erfassen Sie die erbrachten Bauleistungen. Außerdem können Auftraggeber im Nachhinein daran die tatsächliche Leistungsausführung feststellen. Treten während des Bauvorhabens Änderungen auf, müssen sie auch im Aufmaß und im Leistungsverzeichnis eingearbeitet sein. Nur so kann eine korrekte Bauabrechnung erfolgen.

An das Aufmaß und die damit einhergehende Berechnung werden spezielle Anforderungen gestellt. Dies steuert die REB 23.003 – die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung. Sie besagen, dass jedes einzelne Aufmaß

  • klar in Aufbau und Form ist.
  • wirtschaftlich, leicht prüfbar und von größter Genauigkeit ist.
  • eindeutig ist.
  • rechtzeitig und unmittelbar nach Abschluss der Teilleistung vorgenommen wird.

Rahmenbedingungen für die Bauabrechnung mit Aufmaß

Für die Bauabrechnung mittels Aufmaß dient die VOB als Berechnungsgrundlage. Besonders die Angaben im § 14 der VOB Teil B und die DIN-Vorschriften in VOB Teil C, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV –, spielen dabei eine Rolle. Zudem bietet die REB 23.003 eine Auflistung festgelegter Formeln, die beim Erstellen nützlich sind.

Beachten Sie beim Verfassen der Bauabrechnung die genannten Grundlagen, fällt Ihrem Auftraggeber das Prüfen Ihrer Mengenberechnungen leichter.

 

Bauabrechnung mit MWM-Libero

Gerade große Projekte werden schnell unübersichtlich. Mit einer händischen oder manuellen Bauabrechnung kann es dann zu Zahlendrehern oder Flüchtigkeitsfehlern kommen. Ist das der Fall, entgehen Ihnen möglicherweise Gewinne oder Sie riskieren, dass Ihre Rechnungen die Revision durch Ihren Auftraggeber nicht bestehen. Nutzen Sie hingegen eine ausgeklügelte Aufmaß und Rechnungssoftware wie MWM-Libero, können Ihnen solche Fauxpas kaum passieren.

Aufmaß erfassen und Leistungsverzeichnis erstellen

Mit den zahlreichen Erfassungsmethoden übernehmen Sie das Aufmaß in unser Programm und nehmen danach Mengenermittlungen vor, erstellen Leistungsverzeichnisse und auch Bauabrechnungen. Mengensätze können Sie dabei per Drag-and-drop einfach freien Kriterien zuordnen. Damit erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung und Erfassung. Dank des Formelassistenten formulieren Sie Massenansätze per Knopfdruck – inklusive grafischer Anzeige.

Rechnungserstellung mit MWM-Software

Bei der Rechnungserstellung profitieren Sie von vielen Möglichkeiten. So können Sie Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen und auch Schlussrechnungen abfassen sowie als GAEB, REB, Word, Excel oder PDF ausgeben.

Sie interessieren sich für die zahlreichen Funktionen von MWM-Libero? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich umfangreich beraten!