MWM-Baustelle

Leistungsverzeichnis für die Bauwirtschaft 

Wer ein Leistungsverzeichnis für eine Baumaßnahme erstellen muss, kann dazu auf verschiedene Software-Lösungen zugreifen. Das Erstellen von Leistungsverzeichnissen ist der Kern jeder Projektausschreibung in der Baubranche. Das Leistungsverzeichnis (LV) definiert die geforderten Arbeiten so genau wie möglich und ist somit die Grundlage für die zu erstellenden Angebote und die spätere Ausführung. 

Erfahren Sie mehr über Leistungsverzeichnisse in der Baubranche und wie Ihnen die Tools von der MWM Software & Beratung GmbH bei der LV-Erstellung behilflich sein können! 

Das LV in MWM-Pisa

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Wenn ein Leistungsverzeichnis zu erstellen ist, stellt sich zunächst die Frage, was das überhaupt ist. Ein Leistungsverzeichnis (LV) schafft zusammen mit der Baubeschreibung die Basis für die Angebotskalkulation. Bei größeren Projekten ist das LV zumeist nach unterschiedlichen Leistungsbereichen gegliedert und besteht aus zahlreichen Teil- und Einzelleistungen. In der Regel stellt der Bauherr das LV auf und beruft sich dabei auf die Angaben in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). 

Es ist essenziell, dass die zu erbringenden Leistungen so eindeutig und ausführlich wie möglich beschrieben werden. Schließlich müssen potenzielle Bieter sie klar verstehen, um ein präzises Angebot mit sicheren Preisen kalkulieren zu können. Das bietet auch für die Auftraggeber Vorteile: Mit einem möglichst detaillierten Leistungsverzeichnis reduzieren Sie das Risiko von Nachträgen. Ein eindeutiges Leistungsverzeichnis ist aber auch deswegen so wichtig, weil es der Wegbereiter für den späteren Bauvertrag ist. 

Oftmals regelt die VOB unterschiedlich gelagerte Aufträge oder Projekte auf verschiedene Weise. Das ist zum Beispiel bei öffentlichen Bauaufträgen der Fall. Hierbei gelten weitergehende Anforderungen, die in der Vergabe- und Vertragsordnung genau festgehalten sind. 

Die einzelnen Teilleistungen in den Leistungsverzeichnissen nennt man auch Positionen, wobei man Normalpositionen und Sonderpositionen unterscheidet: 

  • Normalpositionen (Leistungspositionen, Ausführungspositionen) 
  • Sonderpositionen 
  • Zulageposition 
  • Grundposition 
  • Wahlposition (Alternativposition) 
  • Bedarfsposition (Eventualposition) 
  • Umlageposition 

In der nachfolgenden Tabelle erklären wir, was die jeweiligen Leistungsverzeichnis-Positionen bedeuten: 

LV-Position 

Erklärung 

Normalpositionen (Leistungspositionen, Ausführungspositionen) 

reguläre Position zur Erstellung der Standardleistung 

Zulageposition 

hier werden Zuschläge wegen besonderer Bedingungen oder Härten aufgeführt 

Grundposition 

Position mit Teilleistungen, deren Ausführung nicht sicher ist 

Wahlposition (Alternativposition) 

alternative Teilleistungen zur Grundposition 

Bedarfsposition (Eventualposition) 

Leistungen, bei denen die Beauftragung bzw. Notwendigkeit nicht sicher ist 

Umlageposition 

Leistung separater Auftragnehmer, etwa die Baustelleneinrichtung 

Vorteil vom Leistungsverzeichnis beim Bau 

Der Vorteil von Leistungsverzeichnissen in der Baubranche ist, dass Auftraggeber die Angebote von verschiedenen Anbietern besser vergleichen können, wenn die jeweiligen Leistungsverzeichnisse Angaben zu denselben Positionen enthalten. Dabei hilft auch, dass das Leistungsverzeichnis tabellarisch zu erstellen ist. 

Die einzelnen Leistungen sind eindeutig zu beschreiben, sowohl in Bezug auf die Art als auch in Bezug auf die Menge. Die Erbringungsvoraussetzungen und die Gegebenheiten wie etwa die baubeeinflussenden Umstände müssen ebenfalls enthalten sein. 

Wer erstellt die Leistungsverzeichnisse? 

Bei einem Leistungsverzeichnis im Bau geschieht die LV-Erstellung unter Beteiligung von Architekten, Ingenieuren und/oder erfahrenen Fachkräften. Gefragt sind technische Kenntnisse, juristische Kenntnisse und Kenntnisse der jeweiligen Standards wie etwa der einschlägigen DIN-Normen. Teilweise sind Abstimmungen mit Statikern und anderen Fachleuten nötig. 

Handelt es sich um ein größeres Bauunternehmen, erstellt dieses das Leistungsverzeichnis meist selbst. Bei kleineren Bauvorhaben werden die Leistungsverzeichnisse in der Regel vom Architektur- und/oder Planungsbüro erstellt. 

Allerdings wird beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen in der Baubranche meist auf spezielle Software zugegriffen, die eine große Erleichterung bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bietet. 

Unsere Software zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen: 

MWM-Pisa 

  • schnelles Erstellen von Leistungsverzeichnissen 
  • schnelles Erstellen von Angeboten 
  • schnelle Rechnungsstellung 

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Während des Bauvorhabens dient das Leistungsverzeichnis auch als Kontrollinstrument, da mit Hilfe des Leistungsverzeichnisses überwacht werden kann, ob die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind. 

Außerdem trägt ein eindeutiges Leistungsverzeichnis zur Risikominimierung bei, da durch die genaue Auflistung der jeweils zu erbringenden Leistungen unter anderem Unklarheiten bei der Verantwortlichkeit minimiert werden können. 

Unbepreiste und bepreiste Leistungsverzeichnisse 

Man unterscheidet unbepreiste Leistungsverzeichnisse und bepreiste Leistungsverzeichnisse. Bei den unbepreisten Leistungsverzeichnissen handelt es sich in der Regel um die Angebotsaufforderung seitens des Auftraggebers an potentielle Auftragnehmer, wozu meist die sogenannte GAEB-Datei X83 (P83, D83) verwendet wird, in der keine Angaben zu den Preisen gemacht werden. 

Im bepreisten Leistungsverzeichnis, das in der Regel die Angebotsabgabe des Auftragnehmers an den Auftraggeber ist, und mit der GAEB-Datei X84 (P84, D84) verschickt wird, sind auch Angaben zu den Preisen zu finden. 

Insgesamt können im Bereich Leistungsverzeichnis folgende GAEB-Phasen, also GAEB-Dateien, vorkommen: 

  • 80 LV-Katalog 
  • 81 Leistungsbeschreibung 
  • 82 Kostenansatz 
  • 83 Angebotsaufforderung 
  • 84 Angebotsabgabe 
  • 85 Nebenangebot 
  • 86 Auftragserteilung 
  • 87 Auftragsbestätigung
  • 88 Nachtrag 

Bei diesen GAEB-Dateien im sogenannten 80er-Bereich, mit denen man Leistungsverzeichnis-Informationen austauscht, spricht man auch von den 80er GAEB-Phasen, im Unterschied zum Beispiel zu den 90er GAEB-Phasen, mit denen Warenwirtschafts-Informationen ausgetauscht werden. 

Wegen der Standardisierung über GAEB-Dateien spricht man beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen auch kurz von GAEB-LV erstellen. 

GAEB-Datenaustauschphase-Übersicht

Gliederung und benötigte Informationen 

Ein Leistungsverzeichnis wird nach bestimmten Regeln erstellt. Daher ist es unerlässlich, dass fachkundiges Personal mit der Ausführung betraut wird. Dabei sind vor allem folgende Informationen essenziell:       

  • die Art der Leistung,      
  • die Menge der Leistung, 
  • und die einzelnen Voraussetzungen und Gegebenheiten, die zur Leistungsausführung vorliegen müssen.   

Das LV ist in der Regel tabellarisch aufgebaut. Das dient der besseren Übersichtlichkeit. Der GAEB-Standard gibt eine grundlegende Gliederung für ein LV vor, an die Sie sich beim Erstellen halten können. Folgende Struktur wird dabei empfohlen:       

  • Gewerk (mit Leistungsart und ggf. Los)
  • Leistungstitel (Leistungsort oder Abschnitt)   
  • Untertitel (sämtliche Unterabschnitte)     
  • Positionen (alle Teilleistungen mit Positionsindex)   

Gewerk, Leistungstitel und Untertitel gehören dabei zum Leistungsbereich – kurz LB. Dafür gelten besondere Bezeichnungen, die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C beschrieben sind. Allerdings ist es auch möglich, in Absprache mit allen beteiligten Parteien selbst gewählte Differenzierungen festzulegen.   

Beim bepreisten Leistungsverzeichnis umfasst jede Positionsauflistung folgende Informationen:       

  • Laufnummer der Position   
  • Mengenangabe     
  • Mengeneinheit     
  • Einheitspreis     
  • Gesamtpreis     
  • Kurztext für die Zuordnung auf der Rechnung     
  • Langtext als detaillierte Beschreibung   

Erst mit all diesen Angaben entsteht eine verlässliche Auftragsgrundlage. 

LV im Angebot und Vertrag: Gibt es Unterschiede?   

Zwischen dem Erstellen eines Leistungsverzeichnisses, der Angebotsabgabe und dem endgültigen Vertragsabschluss kann viel passieren. So kann es zum Beispiel einfach wirtschaftlicher sein, eine Einzelleistung in mehrere Teilleistungen aufzusplitten und diese an mehrere Dienstleister oder Gewerke zu vergeben. Deshalb kann es vorkommen, dass das ursprüngliche Leistungsverzeichnis vom finalen Vertragsgegenstand abweicht. 

Das Erstellen von Leistungsverzeichnissen leicht gemacht – mit den Produkten von MWM   

Muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, sind Details und Know-how gefragt. So ist es unerlässlich, dass die bearbeitende Person – meist ein Architekt oder Ingenieur – sowohl über eine hervorragende Projektkenntnis verfügt als auch über die VOB genau Bescheid weiß. 

Ein fehlerfreies Arbeiten ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn Widersprüche oder gar Lücken im LV verantworten die Planer, also jene, die es erstellt haben. Im schlimmsten Fall können dann hohe Kosten entstehen, weil eine Mängelbeseitigung oder Gutachten notwendig sind oder gar Schadensersatz gezahlt werden muss. Zudem können Honorarkürzungen die Folge sein. 

MWM-Pisa: unser Softwaretool zum Erstellen und Verwalten von Leistungsverzeichnissen   

Gerade bei größeren Projekten verlieren Sie schnell den Überblick. Hier kommen einfach zu viele Einzelgewerke und Positionen zusammen. Damit trotzdem alles transparent und übersichtlich bleibt, können Sie sich Hilfe holen: Mit unserer Softwarelösung MWM-Pisa erstellen Sie umfangreiche Leistungsverzeichnisse im Handumdrehen. 

Hierbei arbeitet unser Programm zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen strikt nach den Vorgaben des GAEB-Datenaustausches mit all seinen Möglichkeiten der Erstellung von Gruppen, Bereichen und Positionen sowie verschiedene Positionsarten, Ausführungsbeschreibungen und Hinweistexte – und das GAEB-zertifiziert. 

Aufmaß und Abrechnung anhand von Leistungsverzeichnissen   

Nach erfolgreicher Verhandlung und Gewinnung des Auftrags wird anhand von Leistungsverzeichnissen abgerechnet. Hierzu übernimmt MWM-Libero für Sie die Arbeit.   

Sie profitieren dabei von zahlreichen Erfassungsmethoden und können sich unterschiedliche Aufmaßverfahren, wie z.B. die Erfassung nach der REB, u.a. auch aus Plänen und Zeichnungen oder auch als Tabellenerfassung, zunutze machen. So können Sie Ihr Leistungsverzeichnis automatisiert, aber auch manuell erstellen. Sie ergänzen Mengenansätze um Kriterien und ordnen Positionen per Drag-and-drop zu. Durch die übersichtliche Baum- und Tabellenstruktur behalten Sie auch bei großen Datenmengen stets den Überblick.   

Im Anschluss können Sie die Daten sowohl als GAEB- als auch REB-Dateien exportieren. MWM-Libero ist GAEB-zertifiziert und erfüllt alle Anforderungen der modernsten Version des Datenaustausches. 

FAQs zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen 

Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen (FAQs) im Zusammenhang mit dem Erstellen von Leistungsverzeichnissen aufgelistet:  

Was ist der Unterschied zwischen bepreistem und unbepreistem Leistungsverzeichnis? 

Während ein unbepreistes Leistungsverzeichnis - auch Angebotsaufforderung des Auftraggebers genannt - mit der GAEB-Datei X83 (P83, D83) keine Angaben zu Preisen enthält, finden sich in einem bepreisten Leistungsverzeichnis - auch Angebotsabgabe des Auftragnehmers genannt - mit der GAEB-Datei X84 (P84, D84) Angaben zu den Preisen. 

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und der reinen Leistungsbeschreibung? 

In der reinen Leistungsbeschreibung im Sinne der GAEB-Datei X81 (P81, D81) finden sich keine Mengen und Preise, während sich in einem unbepreisten Leistungsverzeichnis auch Angaben zu Mengen finden und in einem bepreisten Leistungsverzeichnis zusätzlich auch noch Angaben zu den Preisen.  

Wozu wird ein Leistungsverzeichnis erstellt? 

Unbepreiste Leistungsverzeichnisse werden als Angebotsaufforderung vom Auftraggeber an den potentiellen Auftragnehmer verschickt und bepreiste Leistungsverzeichnisse vom potentiellen Auftragnehmer an den Auftraggeber. Für den Auftraggeber haben die standardisierten Leistungsverzeichnisse den großen Vorteil, dass er beim Einholen von mehreren Angeboten diese leichter vergleichen kann. 

Daneben haben Leistungsverzeichnisse noch eine Kontrollfunktion, da mit einem LV gut überprüft werden kann, welche Leistungen erbracht wurden und welche nicht. 

Und Leistungsverzeichnisse halten fest, wer für welche Leistung zuständig ist, womit den LVs eine Risikominimierungsfunktion zukommt, wenn es zum Streit um Verantwortlichkeiten kommt. 

In welcher Leistungsphase nach HOAI wird das bepreiste LV erstellt?   

Die Erstellung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses fällt gemäß den HOAI-Leistungsphasen in die Phase 6 "Vorbereitung der Vergabe". 

Wie kann man Leistungsverzeichnisse erstellen? 

Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erfolgt heute meist mit Hilfe einer Software, die in der Lage ist, GAEB-Dateien zu bearbeiten beziehungsweise zu importieren und/oder zu exportieren. 

Unsere Software zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen: 

MWM-Pisa  

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Wer ist für das Leistungsverzeichnis-Erstellen zuständig? 

Bei kleineren Bauprojekten ist in der Regel das Architektur- und/oder Planungsbüro für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zuständig. 

Kommt bei einem größeren Bauprojekt ein großes Bauunternehmen zum Einsatz, übernimmt in der Regel dieses Bauunternehmen die LV-Erstellung. 

Neben Architekten und Ingenieuren können auch erfahrene Fachkräfte an der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beteiligt sein und Statiker sowie andere Fachleute hinzugezogen werden. 

Lassen Sie sich beraten: MWM Software & Beratung GmbH   

Wir bieten Ihnen clevere Softwarelösungen für die Baubranche. Ganz gleich, ob Sie ein Leistungsverzeichnis erstellen, ein Angebot abgeben oder eine Schlussrechnung verschicken möchten: Mit unseren praktischen Tools sparen Sie sich viel Arbeit und profitieren von einer hohen Anwenderfreundlichkeit. 

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