GAEB Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Unter GAEB verstehen wir von MWM den Datenaustausch von Informationen im Bauwesen, wie z.B. Leistungsverzeichnisse und Artikel. Der GAEB, deren Geschäftsführung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) liegt, beschäftigt sich auch mit der Herausgabe von standardiesierten Texten (z.B. STLB-Bau). Zur Zeit wird in Deutschland ein Bauvolumen von jährlich etwas 80 Mrd. Euro mittels GAEB-Datenaustausch transferiert.

REB Regelung für die Elektronische Bauabrechnung
Unter REB verstehen wir von MWM die Bauabrechnung nach der Verfahrensbeschreibung 23.003 "Allgemeine Mengenberechnung". Unterstützt mit dem GAEB-Leistungsverzeichnis sorgt die REB 23.003 für eine nachvollziehbare Mengenberechnung und den Austausch der Daten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.









